Allgemeine Geschäftbedingungen
B. Verkauf
§
1 Gegenstand der AGB
Die nachfolgenden Geschäftsbedingungen gelten für den Verkauf
sämtlicher Sachen der Firma Waveline Veranstalungstechnik
§
2 Allgemeines
1. Verkauf und Lieferung erfolgen nur zu den nachstehenden Bedingungen.
Von unseren Bedingungen abweichende Bedingungen des Bestellers haben keine
Gültigkeit.
2. Abweichungen und Nebenabreden bedürfen der ausdrücklichenschriftlichen
Bestätigung der Firma Waveline. Aus einem stillschweigenden Verzicht
der Firma Waveline auf Beachtung der Schriftform bei abweichenden Regelungen
und Nebenabreden in der Vergangenheit, kann kein Verzicht auf die Einhaltung
der hierdurch berührten Bestimmungen der vorliegenden Bedingungen
hergeleitet werden.
3. Die Unwirksamkeit oder Änderung einzelner Bedingungen berührt
die Gültigkeit der übrigen Klauseln nicht.
§
3 Angebot und Preise
1. Die Bestellung ist ein bindendes Angebot. Sie gilt dann als angenommen,
wenn sie von der Firma Waveline schriftlich bestätigt oder die bestellte
Ware ausgeliefert ist. Ergänzungen und Abänderungen der Bestellung
bedürfen zu ihrer Rechtswirksamkeit der schriftlichen Bestätigung
der Firma Waveline.
2. Alle Preise verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer.
§
4 Lieferzeit
1. Liefertermine und Lieferfristen, die verbindlich oder unverbindlich
vereinbart werden können, sind schriftlich anzugeben. Werden nachträglich
Vertragsveränderungen vereinbart, ist erforderlichenfalls gleichzeitig
ein Liefertermin odereine Leihfrist erneut zu vereinbaren.
2. Der Käufer kann sechs Wochen nach Überschreitung eines unverbindlichen
Liefertermins oder einer unverbindlichen Lieferfrist den Verkäuferschriftlich
auffordern, binnen angemessener Frist zu liefern, mit dem Hinweis, dass
er die Abnahme des Kaufgegenstandes nach Ablauf der Frist ablehnen. Mit
dem Zugang der Aufforderung kommt der Verkäufer in Verzug. Nach erfolglosem
Ablauf der Nachfrist ist der Käufer berechtigt, durchschriftliche
Erklärung vom Kaufvertrag zurückzutreten oder Schadensersatz
wegen Nichterfüllung zu verlangen; dieser beschränkt sich bei
leichter Fahrlässigkeit auf höchstens 10% des vereinbarten Kaufpreises.
Ist derKäufer eine juristische Person des öffentlichen Rechts,
einöffentlich-rechtliches Sondervermögen oder ein Unternehmer,
der bei Abschluss des Vertrages in Ausübung seiner gewerblichen oder
selbstständigen beruflichen Tätigkeit handelt, steht ihm einSchadensersatzanspruch
nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit desVerkäufers zu.
Der Anspruch auf Lieferung ist in den Fällen dieses Absatzes ausgeschlossen.
3. Wird ein verbindlicher Liefertermin oder eine verbindliche Lieferfrist
überschritten, kommt der Verkäufer bereits mit Überschreitung
des Liefertermins oder der Lieferfrist in Verzug. Die Rechte des Käufers
bestimmen sich dann nach Ziffer 2 Absatz 1 dieses Abschnittes.
4. Höhere Gewalt oder beim Verkäufer oder dessen Lieferanten
eintretende Betriebsstörungen, z.B. durch Aufruhr, Streik, Aussperrung,
die den Verkäufer ohne eigenes Verschulden vorübergehend daran
hindern, den Kaufgegenstand zum vereinbarten Termin oder innerhalb der
vereinbarten Frist zu liefern, ändern die in Ziffer 1 und 2 genannten
Termine und Fristen um die Dauer der durch diese Umstände bedingten
Leistungsstörungen.
5. Angaben in bei Vertragsabschluss gültigen Beschreibungen über
Lieferumfang, Aussehen, Leistungen, Maße und Gewichte des Kaufgegenstandes
sind Vertragsinhalt; sie sind als annähernd zu betrachten und keine
zugesicherten Eigenschaften sondern dienen als Maßstab zur Feststellung,
ob der Kaufgegenstand fehlerfrei ist, es sei denn, dass eine Zusicherung
gegeben ist.
§
5 Abnahme
1. Der Käufer hat das Recht, innerhalb von acht Tagen nach Zugang
der Bereitstellungsanzeige den Kaufgegenstand am vereinbarten Abnahmeortzu
prüfen und die Pflicht, innerhalb dieser Frist den Kaufgegenstand
abzunehmen.
2. Weist der angebotene Kaufgegenstand erhebliche Mängel auf, die
nach Rüge während der Frist nach Ziffer 1 nicht innerhalb von
acht Tagenvollständig beseitigt werden, kann der Käufer die
Abnahme ablehnen.
3. Bleibt der Käufer mit der Abnahme des Kaufgegenstandes länger
als vierzehn Tage ab Zugang der Bereitstellungsanzeige in Rückstand,
sokann der Verkäufer dem Käufer schriftlich eine Nachfrist von
vierzehn Tagensetzten mit der Erklärung, dass er nach Ablauf dieser
Frist eine Abnahme ablehne. Nach erfolglosem Ablauf der Nachfrist ist
der Verkäuferberechtigt, durch schriftliche Erklärung vom Kaufvertrag
zurückzutreten oder Schadenersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen.
Der Setzungeiner Nachfrist bedarf es nicht, wenn der Käufer die Abnahme
ernsthaft undendgültig verweigert oder offensichtlich auch innerhalb
dieser Fristzur Zahlung des Kaufpreises nicht im Stande ist.
4. Verlangt der Käufer Schadenersatz, so beträgt dieser 25%
des vereinbarten Kaufpreises. Der Schadenersatz ist höher oder niedrigeranzusetzen,
wenn der Verkäufer einen höheren oder der Käufer einengeringeren
Schaden nachweist.
§
6 Eigentumsvorbehalt
1. Der Kaufgegenstand bleibt bis zum Ausgleich der dem Verkäuferaufgrund
des Kaufgegenstandes zustehenden Forderung Eigentum des Verkäufers.
Der Eigentumsvorbehalt bleibt auch bestehen für alle Forderungen,
die der Verkäufer gegen den Käufer im Zusammenhang mit dem Kaufgegenstand
z.B.aufgrund von Reparaturen oder Ersatzteillieferungen oder sonstigen
Leistungen, nachträglich erwirbt. Ist der Käufer eine juristische
Person des öffentlichen Rechts, ein öffentlich-rechtliches Sondervermögenoder
ein Unternehmer, der bei Abschluss der Vertragen in Ausübung seinergewerblichen
oder selbstständigen beruflichen Tätigkeit handelt, gilt der
Eigentumsvorbehalt auch für die Forderung, die der Verkäufer
aus seinen laufenden Geschäftsbeziehungen gegenüber dem Käufer
hat.
2. Der Verkäufer kann den Kaufgegenstand herausverlangen, wenn der
Käufer seinen Zahlungsverpflichtungen nicht nachkommt. Zurückbehaltungsrechtedes
Käufers, die nicht auf dem Kaufvertrag beruhen, sind ausgeschlossen.
Nimmt der Verkäufer den Kaufgegenstand wieder an sich, so sind Verkäufer
und Käufer darüber einig, dass der Verkäufer dem Käufer
den gewöhnlichenVerkaufswert des Kaufgegenstandes im Zeitpunkt der
Rücknahme vergütet.Der Verkäufer trägt sämtliche
Kosten der Rücknahme und der Verwertung des Kaufgegenstandes. Die
Verwertungskosten betragen ohne Nachweis 5% des Verwertungserlöses.
Sie sind höher oder niedriger anzusetzen, wenn der Verkäufer
höhere oder niedrigere Kosten nachweist.3. Solange der Eigentumsvorbehalt
besteht, ist nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung des Verkäufers
eine Veräußerung, Pfändung, Sicherungs- übereignung,
Vermietung oder anderweitige, die Sicherung des Verkäufers beeinträchtigende
Überlassung oder Veränderung des Kaufgegenstandes zulässig.
§
7 Gewährleistung
1. Der Verkäufer leistet Gewähr für die Fehlerfreiheit
während eines Jahres seit Auslieferung des Kaufgegenstandes. Maßstab
für die Fehlerfreiheit ist der Stand der Technik für vergleichbare
Sachen bei Auslieferung.
2. Der Käufer hat Anspruch auf Beseitigung von Fehlern und durch
sie an anderen Teilen des Kaufgegenstandes verursachten Schäden (Nachbesserung).
Der Käufer hat den Fehler unverzüglich nach deren Feststellung
beim Verkäufer schriftlich anzuzeigen.
3. Nachbesserungen haben unverzüglich nach den technischen Erforderungen
durch Ersatz und Instandsetzung fehlerhafter Teile zu erfolgen. Gewährleistungsverpflichtungen
bestehen nicht, wenn der Fehler oder der Schaden dadurch entstanden ist,
dass der Käufer einen Fehler nicht angezeigt hat, der Käufer
trotz Aufforderung nicht unverzüglich die Gelegenheit zur Nachbesserung
gegeben hat, in den Kaufgegenstand Teile eingebaut worden sind, deren
Verwendung vom Verkäufer nicht genehmigt sind, der Käufer die
Vorschriften über die Behandlung, Wartung und Pflege des Kaufgegenstandes
nicht befolgt hat. Natürlicher Verschleiß ist von der Gewährleistung
ausgeschlossen.
§
8 Zahlungsbedingungen
1. Soweit sich aus der Auftragsbestätigung nicht anderes ergibt,
gelten die Preise ab Werk.
2. Die Rechnungen der Firma Waveline sind portofrei und spesenfrei in
Köln zahlbar, und zwar innerhalb von zehn Tagen ab Rechnungsdatum.
3. Schecks werden vom Verkäufer nur zahlungshalber angenommen. Zahlungsanweisungen
und Schecks gelten erst am Tage des Eintritts der unwiderruflichen Gutschrift
der Zahlung. Bankspesen trägt der Käufer.
4. Bei nicht termingerechter Zahlung ist der Verkäufer berechtigt,
Vertragszinsen in Höhe von 3% über dem Diskontsatz der Deutschen
Bundesbank, jedoch mindestens 9% pro anno pro angefangenem Monat, in Ansatz
zu bringen.
§
9 Haftung
1. Der Verkäufer haftet nach Maßgabe der nachfolgenden Bestimmungen
für Schäden - gleich aus welchem Rechtsgrund- wenn er, sein
gesetzlicher Vertreter oder sein Erfüllungsgehilfe sie schuldhaft
verursacht hat. Bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit haftet der
Verkäufer dem Käuferunbeschränkt. Bei leichter Fahrlässigkeit
haftet er beschränkt. DieHaftung besteht nur, soweit der Schaden
Leistungen von Versicherungenübersteigt und Drittschaden nicht ersetzt
wird. Nicht ersetzt werden Wertminderung des Kaufgegenstandes, entgangene
Nutzungen, entgangener Gewinn.
2. Unabhängig von einem Verschulden des Verkäufers bleibt eine
etwaige Haftung des Verkäufers nach dem Produkthaftungsgesetz unberührt.
3. Ausgeschlossen ist die persönliche Haftung bei gesetzlichem Vertreter,
Erfüllungsgehilfen und Betriebsangehörigen des Verkäufers
für von ihnen durch leichte Fahrlässigkeit verursachte Schäden.
§
10 Erfüllungsort und Gerichtsstand
1. Für sämtliche gegenwärtigen und zukünftigen Ansprüche
aus der Geschäftsverbindung mit Kaufleuten, einschließlich
Wechsel- und Scheckforderungen, ist ausschließlicher Gerichtsstand
der Sitz des Verkäufers. Der gleiche Gerichtsstand gilt, wenn der
Käufer keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, nach Vertragsschluss
seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort aus dem Inland verlegt
oder sein Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthaltsort zum Zeitpunkt
der Klageerhebung nicht bekannt ist. Im Übrigen gilt bei Ansprüchen
dem Verkäufergegenüber dessen Wohnsitz als Gerichtsstand.
2. Für Vollkaufleute und juristische Personen des öffentlichen
Rechtsist Erfüllungsort und Gerichtsstand ausschließlich Köln.
Waveline
Veranstaltungstechnik
GmbH & Co.KG
Ingo Maaßen
Poll-Vingster-Str. 138
51105 Köln
Tel.: 0221/8024971
Fax.:0221/8024972
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Poll-Vingster Straße 138, 51105 Köln
Deutschland